Flucht und Vertreibung sind nach der Flüchtlingskrise im Jahr 2015/2016 durch den aktuellen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wieder zu einem der aktuell präsentesten Themen geworden. Geschichtlich geht die Zuwanderung in Deutschland jedoch noch deutlich weiter zurück. Dennoch gibt es eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben, Begrifflichkeiten und verschiedenen Rahmenbedingungen, die zuerst einmal überblickt werden müssen.
Ende 2022 sind laut UNHCR insgesamt 108,4 Millionen weltweit vertrieben, wobei die meisten (62,5 Millionen) sogenannte Binnenflüchtlinge sind, die innerhalb dem eigenen Land fliehen. Weitere 35,3 Millionen sind Flüchtlinge, dies sind nach Artikel 1a Abs. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention, Personen die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“ (UNHCR, S. 6). Krieg und die Zerstörung von Lebensgrundlagen, Gewalt, sexuelle Verfolgung oder Zwangsheirat und Armut sind nur einige Beispiele der Fluchtgründe, warum die Menschen die Herkunftsländer verlassen.
Diese aktuelle Situation zeigt wieder einmal, dass Gründe für die Migration und die verschiedenen Formen von der erzwungenen Flucht, bis zur Arbeitsmigration unterschiedlicher nicht sein könnten und trotzdem immer die Veränderung des Wohnsitzes und der Wunsch nach besseren Lebensbedingungen im Vordergrund steht (Gögercin, 2022, S. 148–150). Das Recht auf Asyl in Deutschland ist im Artikel 16a des Grundgesetzes festgeschrieben, hierzu wird im Asylgesetz (AsylG) das Asylverfahren geregelt. Das folgende Schaubild soll einen kurzen Überblick über den Ablauf und die Stationen von der Ankunft bis zum Asylantrag geben.
Abbildung 1: Ablauf Ankunft in Deutschland bis zum Asylantrag (Eigene Darstellung in Anlehnung an Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2023, S. 9 – 19)
Nach der Ankunft in Deutschland werden die Geflüchteten in Landeserst-aufnahmestellen aufgenommen und versorgt. Hier erhalten Sie Sachleistungen und für die persönlichen Bedürfnisse einen monatlichen Geldbetrag, dessen Höhe im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt ist. Direkt im Anschluss an die Antragsstellung des Asylantrags wird eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung ausgestellt, welche belegt, dass die Asylantragsstellenden sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2023, S. 13-15).
Bei der persönlichen Anhörung beim BAMF werden die Personalien der Antragstellenden geklärt und die Fluchtgründe erfragt. Ebenfalls erfolgt bei der anschließenden Prüfung durch das Bundesamt auch die Prüfung des Dublin-Verfahrens und die Zuständigkeitsbestimmung des Asylverfahrens in den EU-Mitgliedstaaten. Dies bedeutet, wenn Deutschland nicht für das Asylverfahren zuständig ist, erfolgt die Überstellung in den zuständigen Staat (Gögercin, 2022, S. 180–181). Jeder Antrag wird anhand der einzelnen Schicksale und Angaben geprüft. Welche Entscheidung getroffen wird, wird schriftlich mitgeteilt und den Antragstellenden zugestellt. Das nachfolgende Schaubild soll die möglichen Schutzformen und Folgen zusammenfassend darstellen.
Abbildung 2: Entscheidungsmöglichkeiten über den Asylantrag (Eigene Darstellung in Anlehnung an Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2023, S. 21–30)
Dieser kleine Einblick zeigt deutlich wie komplex alles rund um das Asylverfahren ist. Abschließend kann nochmals betont werden, dass dies sicherlich für Menschen mit Sprachbarrieren noch schwieriger zu verstehen ist, Hürden mit sich bringt und einen großen Unterstützungsbedarf erfordert.
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