Published On: 8. September 2023Categories: Soziale Arbeit

Die steigenden Zahlen der Menschen die nach Deutschland flüchten und Asyl beantragen, macht sich auch bei der Zahl der unbegleiteten Minderjährigen bemerkbar. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind unter 18 Jahre alt und ohne Eltern oder Sorgeberechtigte auf der Flucht, häufig komplett auf sich allein gestellt oder mit Geschwistern (Imm-Bazlen & Schmieg, 2017, S. 5). Zu den bekannten Fluchtursachen kommen kinderspezifische Themen wie beispielsweise die Zwangsverheiratung, -rekrutierung oder Kinderhandel hinzu. Teils sind auch die Eltern im Heimatland die treibende Kraft, mit der Erwartung auf bessere Lebensbedingungen für die Kinder (Schmieglitz & Schwille, 2017, S. 216).

In Deutschland angekommen, werden die unbegleiteten Minderjährigen, genauso wie alle Minderjährigen, nach dem Kinder- und Jugendhilferecht des Achten Sozialgesetzbuches berücksichtigt, untergebracht und versorgt. (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge & Nationale EMN-Kontaktstelle und Forschungszentrum Migration, Integration und Asyl, 2018, S. 5)

Neben vielen weiteren wichtigen Punkten, wie beispielsweise der medizinischen Versorgung, der schulischen Inklusion oder der Familienzusammenführung, soll in diesem Beitrag auf die Phase des Ankommens näher eingegangen werden.

Abbildung 1: Phasen des Ankommens (Eigene Darstellung in Anlehnung an Bundesamt für Migration und Flüchtlinge & Nationale EMN-Kontaktstelle und Forschungszentrum Migration, Integration und Asyl, 2018, S. 25)

Seit dem Jahr 2005 ist, wie in der Abbildung zu sehen, das Ankommen der unbegleiteten Minderjährigen in Phasen aufgeteilt und durch eine Verpflichtung in § 42 SGB VIII durch die Jugendämter geregelt. Die Jugendämter kümmern sich ebenfalls um die vorläufige Inobhutnahme bis über eine eventuelle Verteilung entschieden wurde. Im Rahmen der regulären Inobhutnahme und dem sogenannten Clearingverfahren werden die weitere Unterbringung und Hilfemaßnahmen geklärt, sowie ein Vormund bestimmt.

Die Unterbringung und Versorgung ist dabei größtenteils unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge & Nationale EMN-Kontaktstelle und Forschungszentrum Migration, Integration und Asyl, 2018, S. 25). Trotz einiger Anpassungen und Änderungen ergeben sich immer wieder neue Herausforderungen und der Bereich der unbegleiteten Minderjährigen entwickelt sich ständig weiter und wird auch Bestandteil der politischen Diskussion bleiben.    (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge & Nationale EMN-Kontaktstelle und Forschungszentrum Migration, Integration und Asyl, 2018, S. 47).

Bildquelle: wip-media  / pixelio.de

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