Published On: 28. November 2023Categories: Aktuelles, News, Soziale Arbeit

Die Bundesregierung sieht im Haushalt 2024 vor allem im Asylbereich Kürzungen vor, neben Bundesfreiwilligendiensten und Leistungen für Arbeitslose. Betroffen sind unter anderem die erst in diesem Jahr eingeführte unabhängige Asylverfahrensberatung, die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte und die psychosozialen Zentren für Geflüchtete.

Finanzielle Kürzungen im Asylbereich bedrohen nicht nur existierende Programme, sondern werfen auch grundlegende Fragen zur Umsetzung politischer Versprechen und der Priorisierung sozialer Belange auf.

Finanzielle Herausforderungen im Asylbereich: Rechtsberatung, Therapie und Unterstützung für geflüchtete Menschen in Deutschland stehen vor immensen finanziellen Einschnitten. Diese resultieren aus der Streichung von Bundesmitteln im Haushalt 2024 und den Steuereinbußen der Länder und Kommunen durch das sogenannte Wachstumschancengesetz.

Schon jetzt berichten viele Gemeinden von Belastungsgrenzen aufgrund der notwendigen Unterbringung von Geflüchteten. Es besteht die Befürchtung, dass Anfeindungen gegenüber Schutzsuchenden mit den finanziellen Engpässen im kommenden Jahr weiter zunehmen werden.

In einer Zeit, in der die Zahl der Geflüchteten so hoch ist wie nie zuvor, werden fast alle Programme im Asylbereich massiv gekürzt. Laut aktuellen Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) haben von Januar bis Juli 175 272 Menschen einen Erstantrag auf Asyl in Deutschland gestellt. Obwohl diese Zahl im Vergleich zu 2016 niedriger ist, kommen aktuell rund eine Million Flüchtlinge aus der Ukraine hinzu, die keinen Asylantrag stellen müssen. Die Schutzquote ist mit 71 Prozent hoch, was bedeutet, dass die Mehrheit der Asylanträge positiv entschieden wird.

Für die unabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) sowie die besondere Rechtsberatung für queere und sonstige vulnerable Schutzsuchende sieht der Haushalt 2024 20 Millionen Euro vor. Die Verbände der freien Wohlfahrtpflege sehen darin eine faktische Kürzung um 50 Prozent im Vergleich zu 2023. Diese Summe ist identisch mit dem Budget des Vorjahres, obwohl das Programm erst Mitte des Jahres gestartet wurde.

Die geplante Kürzung der Fördermittel für psychosoziale Zentren in Deutschland beläuft sich auf 9,6 Millionen Euro. Fast 90 Prozent der geflüchteten Menschen haben potenziell traumatisierende Ereignisse erlebt, aber die vorhandenen Zentren können nur 4,1 Prozent der potenziell behandlungsbedürftigen Geflüchteten versorgen.

Im Bereich der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte plant die Bundesregierung eine Kürzung von etwa 30 Prozent. Dies erschwert Neuzugewanderten die Teilhabe am Arbeitsmarkt, an Bildung und Gesellschaft erheblich und steht im Widerspruch zum im Koalitionsvertrag angekündigten Paradigmenwechsel in der Einwanderungspolitik Deutschlands.

Die Soziale Arbeit, insbesondere im Asylbereich, steht vor großen Herausforderungen im Jahr 2024. Die Kürzungen im Haushalt bedrohen nicht nur existierende Programme, sondern werfen auch grundlegende Fragen nach der Umsetzung von politischen Versprechen und der Priorisierung sozialer Belange auf. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und welche Auswirkungen dies auf die Unterstützung von geflüchteten Menschen haben.

Bildquelle: Jorma Bork_pixelio.de

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