Published On: 8. Januar 2025Categories: Aktuelles, News, Soziale Arbeit

Die Soziale Arbeit in Deutschland steht im Jahr 2025 vor einigen Veränderungen. Während technologische Entwicklungen weiterhin eine Rolle spielen, sind es vor ebenso gesetzliche Änderungen, die den Rahmen für die soziale Unterstützung prägen. Besonders im Fokus stehen das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sowie der Status quo des Bürgergelds. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Neuerungen und deren potenzielle Auswirkungen auf die Praxis der Sozialen Arbeit.


Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG): Neue Wege in der Pflege

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz tritt im Laufe des Jahres 2025 schrittweise in Kraft. Es wurde geschaffen, um pflegende Angehörige zu entlasten, die Pflege besser zu organisieren und die Qualität der Versorgung zu steigern. Die wichtigsten Neuerungen umfassen:

  • Flexiblere Pflegezeit: Angehörige von Pflegebedürftigen können Pflegezeiten flexibler gestalten, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern. Insbesondere die Möglichkeit, Pflegezeit über längere Zeiträume aufzusplitten, soll pflegende Angehörige entlasten (§ 3 PflegeZG).
  • Erhöhung der Pflegegeldsätze: Pflegebedürftige, die zuhause betreut werden, erhalten höhere Pflegegeldleistungen. Dies soll dazu beitragen, die finanzielle Belastung der pflegenden Familien zu verringern (§ 37 SGB XI).
  • Bessere Unterstützung für Kurzzeitpflege: Die Finanzierung von Kurzzeitpflegeangeboten wird ausgeweitet, um pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen (§ 42 SGB XI).

Wirkungen auf die Soziale Arbeit

Für die Soziale Arbeit bieten diese Änderungen neue Ansatzpunkte, um betroffene Familien besser zu unterstützen:

  • Beratung und Begleitung: Sozialarbeiter:innen werden eine zentrale Rolle dabei spielen, Familien über ihre neuen Rechte und Möglichkeiten aufzuklären. Die Ausarbeitung individueller Pflegepläne wird durch die flexibleren Regelungen zunehmend wichtiger.
  • Entlastungsangebote: Die stärkere Förderung von Kurzzeitpflege eröffnet der Sozialen Arbeit neue Chancen, Entlastungsangebote wie Tagespflege oder betreute Urlaubsmöglichkeiten zu koordinieren.
  • Stärkung der häuslichen Pflege: Mit der Erhöhung des Pflegegeldes können Sozialarbeiter:innen intensiver daran arbeiten, die häusliche Pflege zu stabilisieren und langfristig zu verbessern.

Die Gesetzesänderungen könnten jedoch auch zu höheren Anforderungen führen: Die steigende Nachfrage nach Beratung und Unterstützung setzt Fachkräfte der Sozialen Arbeit unter Druck, weshalb eine ausreichende Finanzierung und Weiterbildung erforderlich ist.


Bürgergeld: Keine Erhöhung, aber kein Rückschritt

Für viele überraschend: Trotz der erwarteten Anpassung bleibt das Bürgergeld 2025 auf dem Niveau des Vorjahres. Alleinstehende Empfänger:innen erhalten weiterhin 563 Euro im Monat, während ursprünglich eine Anhebung im Gespräch war (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025).

Wirkungen auf die Soziale Arbeit

Die Entscheidung für eine „Nullrunde“ bringt unterschiedliche Herausforderungen mit sich:

  • Spannungen im Hilfesystem: Da die Lebenshaltungskosten weiterhin steigen, geraten viele Haushalte trotz Bürgergeld in finanzielle Bedrängnis. Sozialarbeiter:innen müssen mit zunehmenden Fällen von Überschuldung und Wohnungslosigkeit rechnen.
  • Erhöhter Unterstützungsbedarf: Das stagnierende Bürgergeld verstärkt die Nachfrage nach ergänzenden Unterstützungsleistungen, etwa durch Tafeln, Kleiderkammern oder Schuldnerberatungen.
  • Enttäuschung und Misstrauen: Betroffene könnten aufgrund der ausbleibenden Anpassung das Vertrauen in politische und soziale Institutionen verlieren. Die Soziale Arbeit muss verstärkt mit Frustration und Resignation umgehen.

Weitere Entwicklungen: Inklusiver Arbeitsmarkt und Teilhabe

Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, das bereits 2024 in Kraft getreten ist, entfaltet 2025 seine volle Wirkung. Menschen mit Behinderungen sollen durch verstärkte Förderprogramme bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Arbeitgeber:innen, die inklusive Arbeitsplätze schaffen, können finanzielle Unterstützung beantragen (§ 185 SGB IX).

Wirkungen auf die Soziale Arbeit

Die Soziale Arbeit wird hierbei gefordert, den Übergang in inklusive Arbeitsverhältnisse zu begleiten:

  • Berufsberatung und Qualifizierung: Sozialarbeiter:innen unterstützen Klient:innen mit Behinderungen dabei, berufliche Perspektiven zu entwickeln und geeignete Qualifizierungsangebote zu finden.
  • Sensibilisierung von Arbeitgeber:innen: Die Aufklärung über die Vorteile inklusiver Arbeitsplätze und das Angebot von Unterstützung für Betriebe sind zentrale Aufgaben.
  • Nachhaltige Integration: Um langfristige Erfolge zu sichern, müssen soziale Fachkräfte regelmäßige Begleitung und Konfliktmanagement in Betrieben anbieten.

Herausforderungen und Chancen für die Soziale Arbeit

Die gesetzlichen Änderungen 2025 bringen zahlreiche Möglichkeiten, aber auch Herausforderungen für die Soziale Arbeit mit sich. Während das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz neue Unterstützungsstrukturen schafft, setzt die ausbleibende Anpassung des Bürgergeldes Fachkräfte vor schwierige Aufgaben.

Die Soziale Arbeit wird entscheidend dazu beitragen, dass diese Neuerungen ihre positiven Wirkungen entfalten können. Die Förderung von Beratungskompetenzen, der Ausbau von Unterstützungsangeboten und die aktive Mitgestaltung neuer Programme sind dabei unerlässlich. Letztendlich bietet das Jahr 2025 die Chance, durch innovative Ansätze und gezielte Unterstützung das soziale Netz in Deutschland zu stärken – eine Aufgabe, die Fachkräfte und Organisationen gleichermaßen fordert.

Quelle: Voigt 2025

Bildquelle: DALLE2025

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